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Familie - Ansatz Psychologische Arbeit mit Familien

familienpsychologische Arbeit / Gutachten

Wenn mediative, beratende oder psychologisch interventionsorientierte Hilfen nicht zu Klärungen familiärer Probleme geführt haben und z.B. Hochstrittigkeit oder andere Konstellationen vorliegen, die das Wohl beteiligter Kinder latent oder akut gefährdet oder gefährden kann, werden zur Klärung solcher und ähnlicher Fälle familienpsychologische Gutachten von den Familiengerichten z.B. Diplompsychologen in Auftrag gegeben.

Die Begutachtungsaufgaben im familienpsychologischen Kontext werden von mir im Einklang mit den  Richtlinien des Berufsverbandes der deutschen Psychologen, dem BDP erstellt. Deren Darstellung orientiert sich an den Leitlinien zum Verfassen psychologischer Gutachten und somit an den gegebenen objektiven Kriterien zum Verfassen wissenschaftlicher Gutachten. Es werden im familienpsychologischen Kontext nur gerichtliche Aufträge bearbeitet und keine Privatgutachten erstellt. Zur Anwendung kommen dabei wissenschaftliche, und oft bereits standardisierte psychodiagnostische Erhebungsverfahren, die entsprechend der Problematik methodisch ausgewählt, angewandt und in der Auswertung zueinander gewichtet dargelegt werden. Die Ableitung psychologischer Fragen spielt hierbei eine große Rolle.

Die Befunde werden nachvollziehbar wissenschaftlich abgesichert und abgewogen dargelegt. Die Möglichkeiten des Zugangs zu inneren Wirklichkeiten von Kindern und Erwachsenen sind dabei unterschiedlich und werden auch entsprechend dem Einzelfall unterschiedlich methodisch geplant. Deshalb sind z.B. kinderorientierte diagnostische Verfahren oft mehr spiel- und assoziativ orientiert und bezogen auf den Entwicklungsstand des Kindes ausgewählt. Diejenigen für Erwachsen, orientieren sich an den Fähigkeiten zum Verstehen, Reflektieren und Handeln anhand der gegebenen Problematik. Meine grundsätzliche Orientierung in der Arbeit mit Menschen geht von einem humanistischen Menschenbild aus, in welchem der beziehungs- und bindungsorientierte Einzelne und sein familiäres Umfeld als ganzheitlich verbundenes, lebendiges und damit gestaltbares System angesehen wird.

Familienpsychologische Gutachten können damit helfen, undurchsichtige, komplexe und riskante familiäre Probleme verstehbar und somit auch veränderbar zu gestalten. Für Familiengerichte stellen sie in begründeten Fällen wichtige Zusatzinformationen in der Erarbeitung angemessener Entscheidungen, insbesondere für das Kindeswohl dar. Aber auch für Betroffene können sie eine wichtige, weil direkt personenbezogen erarbeitete Hilfe und Orientierungsgrundlage bei komplexen Problemen darstellen.

Bei Auftragseingang erfolgt eine gutachterlich- familienpsychologische Bearbeitung bei Fragen zur Erziehungskompetenz, zum Umgang und bei besonderen familiären und kindlichen Konstellationen. Meist erfolgt darin eine, der vorgefundenen Lage entsprechende Risiken- und Chancen gegeneinander abwägende, also wichtende Einschätzung des psychologischen Veränderungs- und/ oder konkreten Hilfebedarfs in Form schriftlicher u/o lösungsorientierter psychologischer Gutachten unter dem Blickpunkt des Kindeswohls. Wichtige Leitlinien stellen hierbei Einzelaspekte wie der Wille des Kindes, Erziehungseignung und Förderkompetenz der Eltern, Stabilität und Kontinuität der Beziehungen, Konfliktfähigkeit und Bindungstoleranz, und die Bindungsbeziehungen und deren komplexes Zusammenwirken hinsichtlich der Kriterien des Kindeswohls dar. Auch den Möglichkeiten für die Eltern, konkrete Hilfen verstehend anzunehmen und selbstbestimmt auszugestalten wird ein breiter Raum unter psychologischen Gesichtspunkten eingeräumt.

Meine Arbeitsweise in einem Gutachtenprozess, der üblicherweise 2 – 5 Monate andauert, bezieht die Befunde aus Hausbesuchen und Gesprächen mit allen Beteiligten, ggfls. aber auch Heimbesuchen, speziell geplanten psychodiagnostischen Erhebungen, Umgangsbegleitungen, diagnostischem Spiel usw. mit ein. Wenn Eltern dazu bereit und in der Lage sind, wird ihnen anhand der Befunde oft auch gerichtlicherseits die Möglichkeit eingeräumt, eigenständig eine Lösung mit konstruktiver Hilfe des Sachverständigen zu erarbeiten (= lösungsorientiertes Vorgehen).

Gelingt dies, so wird dieser erarbeitete Vorschlag durch den Sachverständigen an das Gericht weitergeleitet. Gelingt solches Vorgehen nicht, formuliert der Sachverständige anhand aller Befunde eine detaillierte schriftliche Empfehlung anhand der Wichtung aller ihm vorliegender Befunde anhand der Fragen des Gerichtes. Neben der Nachvollziehbarkeit der Schlussfolgerung für alle Beteiligten enthält so ein Gutachten auch eine dem Einzelfall entsprechende Anzahl theoretischer und anderer psychologisch sehr fachspezifischer Ausführungen. Der Auftraggeber, also das Familiengericht, leitet das Gutachten dann zur Stellungnahme vor der Verhandlung und Beschlussfassung an die Beteiligten, oder deren Rechtsanwälte und beteiligte Jugendämter weiter. Danach ergeht in der Regel ein Beschluss durch das Familiengericht.

Foto: Frau Andrea Seppi

Zur informativen Verdeutlichung der besonderen Stellung des Kindes danke ich Frau Andrea Seppi, Lichtbildnerin in Leipzig, für die Bereitstellung ihrer lebensgroßen fotografischen Arbeiten 1994-95.

fam zwischen den Häusern

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Familie - Namensänderungen Gutachten zur Namensänderung

Namensänderung

In diesem speziellen Feld werden psychologische Gutachten sachlogisch zumeist als Beauftragung von Einzelpersonen (im Unterschied zu familienpsychologischen Gutachten) angenommen. Oftmals stellt sich dabei eine hohe und lange bestehende Selbstveränderungssituation für den Einzelnen in einer veränderungswürdigen familiären Situation dar, welche er mit einer Namensänderung zu einem für ihn stimmigen Abschluss bringen möchte.

Oft wird in Streitfällen vom Gesetzgeber hierfür ein psychologisches Gutachten eingefordert. Dieses wird sich an den Vorgaben des Gesetzgebers zur Beibehaltung des bisherigen Namens und der hierzu psychologisch ausdrücklich nachvollziehbar begründbaren Sachlage zur Veränderungsnotwendigkeit des Namens anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls gleichermaßen orientieren.

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Familie - Begleitstudien Familiäre Erfahrungen